Stadtverwaltung Bad Lobenstein

Markt 1  

07356 Bad Lobenstein

 

Erklärung zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Wahl als Schöffin/Schöffe

Ich interessiere mich für die Tätigkeit als Schöffin/Schöffe und bitte um die Aufnahme in die Vorschlagsliste der Stadt Bad Lobenstein für die Schöffenwahl 2013. 

Zu meiner Person teile ich Folgendes mit:

(Bitte vollständig ausfüllen!)

 

Familienname:           …………………………       Vorname:       …………………………

 

Geburtsname (falls abweichend vom Familiennamen):                 …………………………

 

Geburtsdatum:          …………………………      

 

Geburtsort:                …………………………………………..

(bitte Gemeinde und Landkreis angeben; sofern der Geburtsort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland liegt, bitte Gemeinde und Land angeben)

 

Beruf:                         …………………………………………..

 

Anschrift:                   …………………………………………………………………………...

 

Telefonnummer:        …………………………………………..

 frühere                      

Schöffentätigkeiten:  …………………………………………………………………………...
                                   Wann? (Zeitraum)                                                               Wo?  


Mir ist bekannt, dass nach § 32 des Gerichtsverfassungsgesetzes folgende Personen zum Schöffenamt unfähig sind, nämlich:

  1. Personen, die infolge Richterspruches die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind;
  2. Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann.

Hierzu gebe ich folgende Erklärung ab:

Die vorbenannten Tatbestände, die zur Unfähigkeit für das Schöffenamt führen, liegen in meiner Person nicht vor. Ich bin mit der Einholung einer unbeschränkten Auskunft aus dem Bundeszentralregister für Zwecke der Rechtspflege (§ 41 Abs. 1 Nr. 1 BZRG) durch das für die Schöffenwahl zuständige Gericht einverstanden.

Mir ist bekannt, dass nach § 44a des Deutschen Richtergesetzes nicht zu dem Amt eines ehrenamtlichen Richters berufen werden soll, wer

  1. gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat oder
  2. wegen einer Tätigkeit als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik im Sinne des  § 6 Abs. 4 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes (StUG) in der Fassung vom 18. Februar 2007 (BGBl. I S. 162) oder als diesen Mitarbeitern nach § 6 Abs. 5 StUG gleichgestellte Person für das Amt eines ehrenamtlichen Richters nicht geeignet ist.

Hierzu gebe ich folgende Erklärung ab:

Ich habe nicht gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen.

Ich versichere hiermit, dass ich niemals in einem offiziellen Arbeits- oder Dienstverhältnis des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR gestanden habe, niemals Offizier im besonderen Einsatz  war (hauptamtlicher Mitarbeiter), mich niemals zur Lieferung von Informationen an den Staatssicherheitsdienst bereit erklärt habe (inoffizieller Mitarbeiter), niemals zu den Personen gehört habe, die gegenüber Mitarbeitern des Staatssicherheitsdienstes hinsichtlich deren Tätigkeit für den Sicherheitsdienst rechtlich oder faktisch weisungsbefugt waren und niemals inoffizieller Mitarbeiter des Arbeitsgebietes I der Kriminalpolizei der Volkspolizei war. Ich bin mit der Einholung der erforderlichen Auskünfte bei der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR einverstanden.

Ich bin mir bewusst, dass Schöffen als ehrenamtliche Richter einer Pflicht zur besonderen Verfassungstreue unterliegen. Ich erkläre, dass ich mich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekenne und die Grundentscheidungen der Verfassung anerkenne.

Die Richtigkeit der vorstehend gemachten Angaben und Erklärungen bestätige ich noch einmal ausdrücklich mit meiner Unterschrift.

 

Ort:                  …………………………       Datum: …………………………

 

Unterschrift:     …………………………