Vorbereitung
und Durchführung der Wahl der Schöffen für die am
Die
Amtsperiode der Schöffen endet am
Neben
diesen formalen Kriterien sollen die Bewerber vor allem bestimmte Grundfähigkeiten
mitbringen, die notwendig dazu gehören, wenn man über andere Menschen
qualifiziert urteilen soll. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt
in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber
auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes –
körperliche Eignung.
Schöffen
sollten sich in verschiedene soziale Milieus hineindenken und das Handeln eines
Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Die Laienrichter müssen
Beweise würdigen, d.h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes
Geschehen so ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Beweismitteln
(Zeugenaussagen, Gutachten, Urkunden) ableiten können. Die Lebenserfahrung, die
ein Schöffe mitbringen muss, kann sich zu einem nicht unerheblichen Teil aus
beruflicher Erfahrung rekrutieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im
Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde.
Schöffen
müssen Objektivität und Unvoreingenommenheit auch dann bewahren können, wenn
der Prozess in schwierige Situationen kommt, z.B. der Angeklagte aufgrund seines
Aussehens oder Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat dem Schöffen
zutiefst unsympathisch ist oder die veröffentlichte Meinung in den Medien
bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat.
Schöffen
brauchen einen ausgeprägten Gerechtigkeitssinn. Sie haben auch Rechtsfragen mit
zu entscheiden, allerdings nicht in der rechtswissenschaftlichen Systematik,
sondern mit den Mitteln des billig und gerecht Denkenden. Ob z.B. eine bestimmte
Nötigungshandlung verwerflich und damit rechtswidrig ist, ob die Begehung einer
bestimmten Straftat ein besonders schwerer oder ein minder schwerer Fall ist
oder ob der Angeklagte eine so schwere Gefahr für die Öffentlichkeit
darstellt, dass Sicherungsverwahrung angeordnet werden muss, hat der Schöffe
aus seiner Laiensicht zu beantworten.
Dazu
bedarf es ebenso der Standfestigkeit wie der Flexibilität im Vertreten der
eigenen Meinung. In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen den
von ihnen gefundenen Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne
querulatorisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen zu lassen,
ohne opportunistisch zu sein. Den Schöffen steht in der Hauptverhandlung das
Fragerecht zu. Sie müssen in der Lage sein, sich entsprechend verständlich zu
machen, auf den Angeklagten und andere Prozessbeteiligte eingehen zu können und
an der Beratung argumentativ teilzunehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und
Dialogfähigkeit abverlangt.
Wer
sich zur Ausübung dieses Amtes in der Lage sieht, kann sich für das Schöffenamt
in Erwachsenenstrafsachen bis zum