2005-06-23  Umbenennung Stadt Bad Lobenstein – Auswirkungen auf die Sportvereine

1.

Es gibt für Vereine keinen begründeten Zwang, schnellstmöglichst die Namensänderung zu vollziehen, jedoch wurde an alle Bürger, Vereine, Betriebe, Unternehmen usw. appelliert, möglichst zeitnah im privaten, gewerblichen und institutionellen Bereich den Namen „Bad Lobenstein“ zu verwenden.

2.

Bislang hat nach unserem Wissen kein Verein eine wirksame Umbenennung bezüglich des Stadtnamens durchgeführt.

3.

Nach Informationen des Vereins hat die Mitgliederversammlung des WSV Lobenstein die entsprechende Umbenennung beschlossen.

4.

Die Namensänderung eines Vereins muss notariell beurkundet werden. Die notarielle Beurkundung selbst ist kostenpflichtig (Notargebühren).

5.

Die Umbenennung des Vereins richtet sich nach der Satzung des Vereins bzw. welches Gremium im Falle einer Umbenennung gefragt werden muss oder Beschlüsse zu fassen hat.

6.

Ein neuer Eintrag im Vereinsregister im Zusammenhang mit der Namenänderung ist nicht erforderlich, da der vorhandene Eintrag lediglich geändert wird.

 

Pressestelle

Stadtverwaltung Bad Lobenstein