2005-11-10  Uebernahme des bislang kirchlichen Bad Lobensteiner Friedhofes durch die Stadt zum 1.1.2006 sehr wahrscheinlich

Nach längeren Verhandlungen und Gesprächen zwischen der Stadtverwaltung, der Kirchgemeinde, dem Kreiskirchenamt, Vertretern der Landeskirche Thüringens und dem gefassten Grundsatzbeschluss des Stadtrates zur Übernahme des kirchlichen Friedhofes in der Stadt ist der Trägerwechsel zum 1.1.2006 in greifbare Nähe gerückt. Hintergrund für diese Veränderung ist die Tatsache, dass sich die Kirchgemeinde aus personellen und finanziellen Gründen außer Stande sieht, den Friedhof weiterhin zu bewirtschaften. Im Rahmen der gesetzlich verbrieften Daseinsfürsorge haben die Kommunen letztendlich die Pflicht, einen Friedhof zu betreiben, unabhängig von den eigenen Möglichkeiten und der erforderlichen Finanzausstattung. Wir standen also lediglich vor der Grundsatzfrage, den vorhandenen historisch gewachsenen Friedhof in der Innenstadt mit allen Rechten, Pflichten und Problemen zu übernehmen oder in einem geeigneten Stadtrandbereich einen völlig neuen Friedhof anzulegen. Letzteres wäre sicher insgesamt gesehen eine einfachere und kostengünstigere Variante gewesen, aber andererseits für die zumeist älteren Bürger, die die Gräber ihrer Angehörigen pflegen, allein schon durch die langen Wege eine erhebliche Mehrbelastung gewesen. Vor diesem Hintergrund wurde die Übernahme des Lobensteiner Friedhofes auf der Grundlage eines Erbbaurechtsvertrages verhandelt und dem Stadtrat diese Variante vorgeschlagen, welche auch mit großer Mehrheit beschlossen wurde. Da die Kirchgemeinde die bisher eingenommenen Gebühren im Wesentlichen in den Ausbau und die Unterhaltung des Friedhofes reinvestiert hat (laufende Unterhaltung und Pflege, Wegebau usw.), beginnt die Stadt die Friedhofsbewirtschaftung ohne Finanzpolster, aber mit einem Investitionsstau für die dringendsten Instandsetzungsmaßnahmen in Höhe von ca. 80.000,00 Euro. Die erforderlichen Maßnahmen können natürlich nur in überschaubaren Schritten überwiegend durch den städtischen Bauhof abgearbeitet werden, wobei auch der zusätzliche Verwaltungsaufwand von der Verwaltung ohne Personalaufstockung getragen werden soll. Da Friedhöfe in kommunaler Trägerschaft Kraft Gesetzes als so genannte kostendeckende Einrichtungen betrieben werden müssen, aber die Stadtverwaltung für den Lobensteiner Friedhof Kalkulationsgrundlagen für die Gebührenerhebung zunächst nur schätzen kann, wurde für den Bad Lobensteiner Friedhof - abweichend von den ebenfalls kommunalen Friedhöfen in Helmsgrün, Lichtenbrunn und Saaldorf - eine gesonderte Gebührensatzung beschlossen. Da Friedhöfe als besondere Kulturstätten und Orte der Ruhe, Besinnung und des Gedenkens auch ein Aushängeschild einer Stadt sind, werden wir uns mit Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger intensiv bemühen, in angemessener Zeit auch den Bad Lobensteiner Friedhof in den Zustand zu versetzen, den unsere Ortsteilfriedhöfe bereits haben.

Pressestelle

Stadtverwaltung Bad Lobenstein