2005-12  Namensgebung „Bad“ Lobenstein

Folgeaufwand für Bürger und Gewerbetreibende

Auf telefonische Anfrage vom 16. März 2005 zum oben genannten Sachverhalt erhalten Sie folgende Auskunft:

Für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt, die Firmen, Handwerker, gewerbetreibenden, Institutionen usw. ist mit der neuen Namensgebung kein direkt zeitlicher oder finanzieller Aufwand verbunden.

Da die Postleitzahl und alle anderen Anschriftdaten - bis auf den Namen der Stadt – erhalten bleiben, kann mit den vorhandenen Stempeln, Kopfbögen, Firmenlogos usw. weiter gearbeitet werden. Ausweise, Pässe und sonstige amtliche Dokumente verlieren durch die Namensgebung nicht ihre Gültigkeit.

Im Interesse einer möglichst schnellen Umsetzung der lang ersehnten und beantragten Namensänderung wird allerdings an alle positiv Betroffenen appelliert, möglichst zeitnah im privaten, gewerblichen und institutionellen Bereich den Namen „Bad“ einzuführen.

Die Stadtverwaltung kann und wird die Namensänderung auch nur schrittweise vollziehen, wobei vorhandene Materialien aufgebraucht werden.

Änderungen im Bereich des Einwohnermeldeamtes, die Änderung der Hauptsatzung, die Änderung von Stempeln und Siegeln, die „Amtsblatt“-Gestaltung, Ortseingangsschilder, Verkehrswegweiser, die Beschriftung von Kfz, allgemeine Stadtwerbung und Stadtmarketing, Änderungen im Standesamtsbereich und vieles andere mehr werden so zügig wie möglich, aber auch unter Beachtung wirtschaftlicher Gesichtspunkte, umgesetzt. Inwieweit Änderungen bei anderen Behörden, dem offiziellen Gemeindeverzeichnis, in Landkarten oder öffentlichen Publikationen von Amts wegen über das Innenministerium veranlasst werden, ist noch zu klären.

Pressestelle

Stadtverwaltung Lobenstein