2007-06-06  -  Presseanfrage vom 5. Juni 2007 OTZ – Waldbad/Straße der Jugend

Im Waldbad ist der erforderliche Betriebsfüllstand noch nicht erreicht. Sobald die zuflussbedingte Komplettfüllung erreicht ist, wird das Waldbad eröffnet.

Anordnungsbefugt für die Straßensperrung B 90/“Weiße Brücke“ ist das Verkehrsamt des Landkreises. Bezüglich der Sperrung für Fußgänger hat die Stadtverwaltung eine Beschränkung auf das absolut nötige Maß gefordert.

 

Pressestelle
Stadtverwaltung Bad Lobenstein