2007-03-15 Baumaßnahme im Kino des Kulturhauses Bad Lobenstein – Presseanfrage 12.3.2007
Nach Zuarbeit des zuständigen Fachamtes der Stadtverwaltung kann unter Berücksichtigung des Datenschutzes Folgendes mitgeteilt werden:
Die Stadt Bad Lobenstein hat m Jahr 2003 nach längerem Leerstand einen Mietvertrag für das Kinoareal im städtischen Kulturhaus mit der Firma F. H. Funktechnik Hohenleuben abgeschlossen.
Aufgrund der sehr erheblichen finanziellen Aufwendungen zum Umbau des als Kino nicht mehr nutzbaren Mietgegenstandes wurde das Mietverhältnis auf eine Laufzeit von 25 Jahren abgeschlossen, wobei selbstverständlich Festlegungen zur vorzeitigen Beendigung und entsprechenden Rückgabe des Mietobjektes vereinbart sind.
Ein Mietzins wird während der Bauzeit aufgrund der erheblichen Investitionskosten zu Lasten des Mieters nicht erhoben. Die Betriebskosten werden in Rechnung gestellt.
Die vom Mieter getätigte Investitionssumme soll über den Kinobetrieb eingespielt werden. Bis dahin erfolgt die Nutzung ohne Erhebung eines Mietzinses bei vollständiger Betriebskostenabrechnung. Danach wird die Miete in Form einer prozentualen Beteiligung des Vermieters je verkaufter Kinokarte eingezogen. Die Verfahrensweise ist im Vertrag konkret geregelt.
Die derzeitig durchgeführten Umbaumaßnahmen im Kino sind im vorliegenden Mietvertrag konkret vereinbart und werden vom Vermieter auf deren Einhaltung kontrolliert. Ergänzend hat der Bauausschuss des Stadtrates im Mai 2006 („Amtsblatt“ Nr. 12/2006) eine Objektbesichtigung durchgeführt und die Mitglieder des Stadtrates Ende vergangenen Jahres einen aktuellen Sachstandsbericht des Kinomieters erhalten.
Eine Nutzung des Kinos nach Fertigstellung für andere öffentliche Veranstaltungen muss bei Bedarf mit dem Mieter vereinbart werden. In der Vergangenheit gab es bei entsprechenden Anfragen jeweils einvernehmliche Lösungen. Weitergehende Fragen sind an den Mieter zu richten.
Pressestelle