2008-07-10 - Aufsichtsrat der Wohnungsbau GmbH Lobenstein abberufen
In der Gesellschafterversammlung der Wohnungsbau GmbH Lobenstein am 9. Juli 2008 in Wurzbach wurde von den anwesenden Gesellschaftervertretern/Bürgermeistern der Städte Wurzbach, Lehesten und Bad Lobenstein beschlossen, den Aufsichtsrat der Wohnungsbau GmbH Lobenstein mit sofortiger Wirkung wegen Vertrauensverlust abzuberufen.
Die Aufgaben des Aufsichtsrates übernimmt somit die Gesellschafterversammlung unter Einbeziehung der jeweiligen Beschlussgremien (Stadträte).
Grund für diese Entscheidung war eine seit etwa 3 Jahren zunehmende Problemanhäufung, die einer gedeihlichen Entwicklung unserer kommunalen Gesellschaft im Interesse der Mieter nicht im erforderlichen Umfang gerecht wurde. Oberstes Gebot der Überwachungsfunktion eines Aufsichtsrates ist gemäß GmbH-Gesetz die Sicherung der Existenz der Gesellschaft und damit ihrer möglichst positiven Entwicklung.
Das Führen eines Rechtsstreites gegen eine andere kommunale Körperschaft ohne Einbeziehung der Gesellschafter, die ungenügende Auseinandersetzung mit der vergleichenden Wirtschaftlichkeitsanalyse der Hausbank, fehlende bzw. unwirksame Konzepte zur Kostenminimierung, die Sitzungsgeld- und Geschäftsordnungsproblematik, offene Fragen zur Wirtschaftsprüfung 2006, Ladungsmängel bei Aufsichtsratssitzungen u. a. m. waren Gründe für die Aufsichtsratsabberufung vor Ende der regulären Arbeitsperiode im Jahr 2009.
Die Bürgermeister der Städte
Wurzbach, Lehesten und Bad Lobenstein
über die Pressestelle Bad Lobenstein