2007 - 11 - 19 - Behördentermin am Koselstau
Am 13. November fand am Koselstau und anschließend im Rathaus ein weiterer Beratungstermin zur Zukunft dieses sich im Eigentum des Angelvereins befindlichen Brauchwasserspeichers statt. Neben dem Vorsitzenden des Angelvereins, Herrn Schilling, einem von der Stadtverwaltung beauftragten Fachingenieur, einem Vertreter des Landesverwaltungsamtes/ Stauanlagenaufsicht nahmen auch die Amtsleiter Herr Scheunemann und Herr Funk sowie der Bürgermeister an der Beratung teil. Gemäß Bescheid des Landesverwaltungsamtes an den Angelverein wurde vor geraumer Zeit damit begonnen, den Koselstau abzulassen, wobei am 17. November das Abfischen vorgesehen war. Bedingt durch die sehr starken Regenfälle der letzten Tage hat sich der Koselstau aber wieder fast vollständig gefüllt, da der geöffnete Grundablass weniger Entleerungsmenge durchlässt als der Kosel- bzw. Aubach aus Richtung Helmsgrün zugeführt hat. Das geplante Abfischen musste dementsprechend verschoben werden.
Zwecks Prüfung und Bewertung der Stauanlage selbst hat die Stadtverwaltung im Interesse des Hochwasserschutzes Mitte des Jahres ein hydrologisches Gutachten in Auftrag gegeben, welches die Zu- und Abflussbedingungen bzw. Probleme an dieser Stauanlage untersuchen soll. Noch im November wird die Stadtverwaltung eine weitere Untersuchung beauftragen, bei welcher mit Hilfe von Bohrungen und entsprechender Auswertung der Zustand des Dammes und der Baugrund geprüft werden. Nur für diese zwei Maßnahmen sind etwa 20.000 Euro aufzuwenden, die mit Zustimmung des Stadtrates über den Haushalt bereitgestellt wurden. Nach Vorliegen der Gutachten ist es möglich, fundiert über weitere Schritte zur Sicherung des Staudammes und ggf. erstmaliger Ertüchtigung als Hochwasserschutz zu beraten.
Beim Verkauf des Koselstaus von der Treuhand an den Angelverein wurde dieser damals von keiner Landesbehörde auf die möglichen Risiken bzw. Aufwendungen bei der Unterhaltung einer derartigen Stauanlage hingewiesen. Die erst in den letzten Jahren erkennbaren Aktivitäten der Stauanlagenaufsicht hängen insbesondere mit den Auswirkungen des verheerenden Elbe-Hochwassers und einigen punktuellen Hochwasserschäden der letzten Jahre in Thüringen zusammen.
Die erst kürzlich öffentlich gegebene Aussage des zuständigen Thüringer Fachministeriums zum Koselspeicher „Der Hochwasserschutz ist mit der Anlage nicht mehr gegeben“ ist aus fachlicher Sicht der Stadtverwaltung und des Angelvereins leider falsch. Diese Stauanlage ist zu DDR-Zeiten als reiner Brauchwasserspeicher gebaut worden ohne eine bauliche oder technische Hochwasserschutzfunktion. Der Speicher war bisher fast immer voll Wasser, so dass die ankommenden Wassermassen 1 : 1 ohne Rückhaltung durchströmen. Ein Rückhaltebecken mit Schutzfunktion funktioniert aber völlig anders. Ein Bach oder Regenwasserkanal wird in einen teilweise oder ganz leeren Stauraum geleitet, welcher dann erhöhte Wassermassen aufnehmen (puffern) kann und eine einstellbare, für den Unterlauf verkraftbare Menge abgibt. Niederschlagsspitzen können so weitestgehend abgefangen werden, wobei allerdings eine Fischhaltung kaum noch möglich ist.
Der jetzt von der Stauaufsicht geforderte Komplettablass des Speichers schafft also erstmals eine gewisse Regenrückhaltefunktion, macht ihn aber gleichzeitig für die Angler als Fischgewässer unbrauchbar.
Pressestelle
Stadtverwaltung Bad Lobenstein