2008-04-16 - Tonnagenbegrenzung der städtischen  Grundstückfläche an der Richard-Köcher-Straße

Anfrage vom 14. April 2008

Gemäß Zuarbeit des zuständigen Sachgebietes der Stadtverwaltung verhält sich der angefragte Sachverhalt wie folgt:

Die Tonnagenbegrenzung dieser städtischen Grundstücksfläche, die nicht als Parkplatz ausgewiesen ist, wurde auf Grund von Sachbeschädigungen (zerfahrene Umzäunung/Maschendrahtzaun, niedergefahrene Borden usw.) und Beschwerden der Anwohner der Ernst-Thälmann-Straße 11 bis 13 wegen Lärmbelästigung in Abstimmung mit dem Verkehrsamt veranlasst.

Die Freifläche selbst ist nicht ausreichend für große Lasten ausgebaut. Die Beschilderung zur Tonnagenbegrenzung wurde am 2.4.2008 angebracht.

Eine Woche später wurde - nach dem festgestellt werden musste, dass die Beschilderung durch die LKW-Fahrer ignoriert wird - die Einhaltung bzw. Kontrolle der Tonnagenbegrenzung veranlasst. Die betroffenen Fahrzeugführer, die nicht zum ersten Mal diese Fläche befahren haben, hatten somit eine Woche Zeit, sich auf die veranlasste Tonnagenbegrenzung einzustellen.

In diesem Zusammenhang wird nochmals darauf hingewiesen, dass die Kommunen nicht verpflichtet sind, Stellflächen für Lastkraftwagen vorzuhalten, sondern dies Sache der Unternehmer selbst ist.

Beispielsweise bietet die OVO GmbH auf ihrem Betriebsgelände an der Poststraße für ein bestimmtes Entgelt im gesicherten Gelände Stellplätze für Fuhrunternehmen/LKW an. Die angrenzende Freifläche an der Richard-Köcher-Straße mit einer Flächengröße von ca. 3.000 m2 hat die Stadtverwaltung zum Verkauf/Gewerbefläche (nicht störendes Gewerbe im Mischgebiet) ausgeschrieben.

 

Pressestelle
Stadtverwaltung Bad Lobenstein