2007-08-03  Altschulden der Wohnbau GmbH Lobenstein

Presseanfrage vom 19.7.2007 und 1.8.2007

Mit erheblichem Verwaltungsaufwand  wurde entsprechend der Anfragen zu den über 15 Jahre zurückliegenden Vorgängen recherchiert, mit folgendem Ergebnis:

Im Zuge der Wiedervereinigung wurden die ehemaligen VEB Wohnungswirtschaftsbetriebe der DDR Kraft Gesetzes den jeweiligen Kommunen zugeordnet, unter der Bedingung, dass diese kommunale Wohnungsgesellschaften gründen und die übertragenen Immobilien, die insbesondere wohnungswirtschaftlichen Zwecken dienen, in diese Gesellschaft einbringen.

Im Jahr 1992/93 wurde unter Federführung des Bundesfinanzministeriums eine bis heute unbestrittene Altschuldendiskussion geführt, wonach die gegründeten Wohnbau GmbHs mit einer DDR-Altlastenschuld belastet werden sollten. Die Deutsche Kreditbank war hierbei federführend und de facto Nachfolger der DDR-Staatsbank. Letztendlich mussten die kommunalen Wohnungsgesellschaften die Altschulden übernehmen, welche nach einem speziellen Schlüssel pro Wohnungsunternehmen von Seiten der Bank berechnet wurden.

In Lobenstein waren dies 313 DM pro Quadratmeter Wohnfläche.

Im Juni 1993 wurde das so genannten „Altschuldenhilfegesetz“ erlassen, welches eine mögliche Kappung der Altschulden auf 150 DM pro Quadratmeter ermöglichte, wenn die Wohnungsunternehmen – neben anderen Auflagen – in einer bestimmten Frist 15 % ihres Wohnungsbestandes privatisieren und die Kommunen als Gesellschafter dieser kommunalen Unternehmen ein Schuldanerkenntnis dieser Altschulden geben.

Im Oktober 1994 drängte die Deutsche Kreditbank die Wohnbau GmbH Lobenstein und deren Gesellschafter kurzfristig zur Abgabe dieser Altschuldenanerkenntnis. Im Oktober 1994 hat der Bürgermeister unter dem Vorbehalt, dass die Altschuldenanerkenntnis keine schuldenrechtliche Belastung bzw. Bürgschaft gegenüber der Stadt beinhaltet, diese bewilligt. Diesen Vorbehalt hat die Deutsche Kreditbank nicht akzeptiert, so dass die Kappung der Altschulden hätte nicht realisiert werden können.

Daraufhin wurde in einer Sondersitzung des Stadtrates am 15.11.1994 der Sachverhalt detailliert im Beisein des Geschäftsführers, Herrn Dr. Müller, erläutert und einstimmig beschlossen, den Vorbehalt zu den Kreditverträgen bzw. der Altschuldenproblematik aufzuheben.

Somit konnte die Altschuldenkappung auf 150 DM pro Quadratmeter im Interesse der Liquidität der Wohnbau GmbH erreicht werden.

Im Jahr 2000 war es der Wohnbau GmbH möglich, die zu tragenden Altschulden umzuschulden, mit dem Hintergrund, einen günstigeren Zinsbetrag zu erwirken. Hierzu fand am 28. November 2000 eine Haupt- und Finanzausschusssitzung und am 12.12.2000 eine Stadtratssitzung statt. Der Antrag Nr. 87/2000 – Umschuldung der Altschulden der Wohnbau GmbH – wurde vom Stadtrat nach ausführlicher Erläuterung und umfangreich belegten Unterlagen mit 16 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen.

Bei dieser Sitzung war auch Herr Möller anwesend, der zur jüngsten Sitzung des Stadtrates am 10.7.2007 die oben genannte Altschuldenanerkenntnis durch den Stadtrat und die Umschuldungsentscheidung in Frage gestellt hat.

Über den Stand und die Entwicklung der Altschulden der Wohnbau GmbH, aber auch der nach der Wende neu aufgenommenen Kredite, werden die Aufsichtsratsmitglieder der Wohnbau GmbH (für Bad Lobenstein Herr Möller und Herr Linke) und im Zusammenhang mit den Jahresabschlüssen jährlich der gesamte Stadtrat informiert. Der Anerkenntnis der Altschulden selbst, den dazu gehörenden Kreditverträgen und der Umschuldung der Altschulden hat der Stadtrat jeweils zugestimmt.

Pressestelle
Stadtverwaltung Bad Lobenstein