2006-03-24 - Beratung zur Feuerwehrgeraetehauserweiterung

Am Mittwoch, dem 23.3.2005, fand die erste Beratung einer extra eingeladenen Arbeitsgruppe statt. Neben Vertretern des Stadtrates war Herr Kornmann in Vertretung des Kreisbrandinspektors Tiersch anwesend. Der Landrat wurde von seinem ehrenamtlichen Beigeordneten, Herrn Möller, vertreten und vom Thüringer Landesverwaltungsamt war der Referatsleiter für Brand- und Katastrophenschutz, Herr Kösel, anwesend. Der Wehrleiter, Herr Schuster, das Wehrleitungsmitglied, Herr Franz, der Hauptamtsleiter, Herr Scheunemann, und der Bürgermeister waren die weiteren Teilnehmer.

Nach einer Einführung des Bürgermeisters zum bisherigen Werdegang des geplanten Feuerwehrgerätehausanbaus, zur Standortfestlegung, den bisher baulichen Aktivitäten im Feuerwehrgerätehaus und bestimmten Vorbereitungsmaßnahmen für den Erweiterungsbau, wie zum Beispiel dem Abriss des benachbarten Wohnhauses, erläuterte Herr Kösel die Zuwendungsrichtlinie des Freistaates für die Förderung des Brand- und Katastrophenschutzes.

Herr Kösel, der vor der Beratung das Feuerwehrgerätehaus an der Straße der Jugend besichtigt hat, stellte zunächst den festgelegten Standort unserer Stützpunktfeuerwehr in Frage. Er machte deutlich, dass noch nicht endgültig geklärt sei, wie viel Stellplätze letztendlich förderfähig sind, weil die Struktur der Wehr selbst, aber auch die Entwicklung der Ortsteilwehren und des Stützpunktwehrsystems des Landkreises, zu berücksichtigen sind. Herr Kösel sagte, dass der Förderantrag für den Anbau des Feuerwehrgerätehauses - eingereicht über die Kreisverwaltung - beim Thüringer Landesverwaltungsamt bereits recht umfangreich vorliegt, aber der Finanzierungsnachweis der Eigenmittel auf Grund der bekannten haushaltsspezifischen Probleme im vergangenen Jahr noch nicht enthalten war. Er hält es für sehr wichtig, dass jetzt nach der grundsätzlichen Klärung der Eigenmittelfinanzierung durch die Stadt und zwischenzeitlich auch dem Landkreis diese Vorortberatung stattfindet, in welcher alle technischen, aber auch förderrelevanten Aspekte beraten werden. Da der überwiegende Teil der von der Bad Lobensteiner Wehr vorgehaltenen Fahrzeuge den überregionalen Stützpunktaufgaben, einschließlich Katastrophenschutz, dient, ist nach Auffassung des Referatsleiters der Landkreis bei der fachtechnischen Beratung und Anteilfinanzierung ganz erheblich in der Pflicht.

Herr Kornmann begrüßte aus Sicht des Landkreises ebenfalls die gemeinsame Beratung, weil die beteiligten Partner frühzeitig die möglichen Grundsätze der Förderung – bezogen auf den Standort und der zu fördernden Stellplätze – klären müssen. Die Vertreter der Wehrleitung, der Stadtratsfraktionen und der Stadtverwaltung erläuterten nochmals ausführlich die im Jahr 2000 getroffene Standortentscheidung, die mit dem Landkreis und mit der zuständigen Feuerwehrunfallkasse abschließend abgestimmt war.

Zum möglichen Maßnahmebeginn und der erhofften Landesförderung machte Herr Kösel deutlich, dass einem förderunschädlichen Vorhabensbeginn, der ein erhebliches Risiko beinhaltet, von Landesseite nicht zugestimmt wird. Es sei damit zu rechnen, dass im I. Halbjahr 2007 ein Förderbescheid erteilt werden könnte, wobei allerdings die Finanzierung der Landesmittel frühestens ab 2008 - in verschiedenen Jahresscheiben eventuell bis 2010 -erfolgen könnte. Für 2007 muss der Anbau des Feuerwehrgerätehauses Bad Lobenstein auf Platz 1 der Kreisprioritätenliste gesetzt sein (derzeit Platz 2). Dies erscheint realistisch, weil die derzeitige erstplatzierte Maßnahme im Jahr 2006 gefördert wird und somit abgearbeitet werden kann.

Bezüglich der Entwicklung des Fahrzeugparks vertrat Herr Kösel auch die Auffassung, dass sich zukünftig auf Grund des Kostendrucks und der erforderlichen Einsatzoptimierung von Feuerwehrpersonal Kombinationsfahrzeuge, die mehrere Funktionen erfüllen, durchsetzen werden. An entsprechenden Normänderungen wird derzeit gearbeitet.

Die erste Arbeitsberatung wurde von allen Anwesenden als sehr wichtig eingeschätzt und festgelegt, dass zunächst der Kreisbrandinspektor Herr Tiersch und Herr Kösel vom Thüringer Landesverwaltungsamt ein weiteres Fachgespräch zu den aufgeworfenen Problemen führen, um dann in einer zweiten Beratung (Ende April) mit Vertretern der Feuerwehr und Stadtverwaltung die weiteren Festlegungen zu treffen. Die Entscheidung über die Zahl der nötigen bzw. geförderten Stellplätze beinhaltet gleichzeitig die Entscheidung zum Standort, der aus städtischer Sicht nicht mehr in Frage steht.

 

Pressestelle Stadtverwaltung
Bad Lobenstein