2006-04-10 - Bau des Busbahnhofes – Beratung bei der zuständigen Förderstelle
Gemeinsam mit dem stellvertretenden Landrat, Herrn Schmieder, besuchte der Bürgermeister am 28. März die zuständige Förderstelle für Investitionsmaßnahmen des öffentlichen Nahverkehrs (ÖPNV), die Landesanstalt für Straßenbau, in Erfurt besucht. Vor Ort wurden die Planungsvarianten vorgestellt und die Förderwürdigkeit hinterfragt. Träger des ÖPNV sind grundsätzlich die Landkreise, aber auch die kreisangehörigen Gemeinden und Städte können im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten als so genannte „Freiwillige Leistungen“ ÖPNV-Projekte wie den Bau eines Busbahnhofes realisieren. Der Aufgabenträger, also Landkreis, und der beauftragte Verkehrsbetrieb müssen dieses Vorhaben bestätigen, so dass auch Kommunen Fördermittel erhalten können. Die von der Stadtverwaltung optimierte Variante 6 wurde auch von der Förderstelle befürwortet und empfohlen, mit den entsprechenden Stellungnahmen des ÖPNV-Trägers eine Förderanmeldung bis September 2006 vorzulegen. Eine Beteiligung oder Stellungnahme der Nahverkehrsservicegesellschaft ist entgegen anders lautender Aussagen nicht erforderlich, da sich auch die Bahn AG laut eigener Aussage an der vorgesehenen Baumaßnahme nicht beteiligen möchte. Da die Landesanstalt für Straßenbau derzeit die Anträge des Jahres 1999 abarbeitet, müsste das Bad Lobensteiner Vorhaben eine besondere Dringlichkeit erhalten um vorgezogen werden zu können. Die aktuelle Förderrichtlinie lässt derzeit bei einem behindertengerechten Ausbau eines Busbahnhofes und einer Verknüpfung mit der Eisenbahn (beides soll erfüllt werden) eine 90-prozentige Förderung der förderfähigen Kosten zu. Die Eigenanteile werden sehr häufig, beispielsweise im Landkreis Greiz, von der entsprechenden Kommune und dem Landkreis gemeinsam aufgebracht. Mit dem Landkreis soll nun die erforderliche Dringlichkeit, die Erarbeitung der fachlichen Stellungnahmen und die Möglichkeit einer komplimentären Eigenmittelfinanzierung geklärt werden. Wenn dies alles positiv verläuft und der Fördermittelgeber die Dringlichkeit anerkennt, könnte nach Aussage der Landesanstalt 2007 der Maßnahmebeginn möglich sein, wenn der von der Bahn AG für 2006 zugesagte Grunderwerb ebenfalls erfolgt.
Pressestelle
Stadtverwaltung Bad Lobenstein