2006-04-12 Gewährung von Erziehungsgeld nach dem Thüringer Erziehungsgeldgesetz
Am 1. Juli löst das Thüringer Erziehungsgeld das bisherige Landeserziehungsgeld ab. Dementsprechend haben alle Eltern mit Kindern zwischen 2 und 3 Jahren - einkommensunabhängig - Anspruch auf das Thüringer Erziehungsgeld. Die Höhe des Thüringer Erziehungsgeldes ist nach der Kinderzahl gestaffelt und beträgt jeweils monatlich für das erste Kind 150 €, für das zweite Kind 200 €, für das dritte Kind 250 € und 200 € für vierte und weitere Kinder.
Anträge auf Gewährung von Erziehungsgeld sind in der
Stadtverwaltung Bad
Lobenstein
Sachgebiet Kultur, Soziales, Tourismus
„Neues Schloss“
Leonberger Platz 2
07356 Bad Lobenstein
Tel. Nr. 036651-77165
erhältlich.
Die Antragsabgabe sollte im Vorfeld mit den Mitarbeiterinnen terminlich vereinbart werden, weil sehr wahrscheinlich Beratungs- und Klärungsbedarf besteht. Besonders wichtig ist das Beibringen der Antragsunterlagen, zum Beispiel der Geburtsurkunde.
Entgegen der politischen Aussagen auf Landes- und Bundesebene – man werde alles tun, um Bürokratie abzubauen oder gar einen „Bürokratie-TÜV“ einführen – stellen die Kommunen in erschreckendem Maße, zum Beispiel mit dem neuen Thüringer Erziehungsgeldgesetz, fest, dass das klassische Gegenteil zunehmend Realität wird. Das Thüringer Erziehungsgeldgesetz ist wiederum ein „Aufwandsverlagerungsgesetz“ vom Land auf die Kommunen, die landesweit ca. 244 Erziehungsgeldstellen neu einrichten müssen.
Die Stadtverwaltung Bad Lobenstein muss im Jahr 2006 etwa 82 Anträge allein nur im Thüringer Erziehungsgeldbereich bearbeiten. Pro Bearbeitung des 4-seitigen Antrages -einschließlich eines 2-seitigen Merkblatts und weiterer Formulare, wie Aktenverfügung, Krankenkassenmeldung usw. - werden etwa 1 bis 2 Stunden direkter Aufwand, einschließlich Gespräche mit den Antragstellern, anfallen. Der interne Folgeaufwand, z. B. Abrechnung der Geldmittel mit dem Freistaat, Betriebskostenverrechnungen mit anderen Kommunen auf Grund von Kinderummeldungen und die Archivierung der Berechnungsakten, sind hierbei noch nicht erfasst.
Die Stadtverwaltung, speziell das Sachgebiet Kultur, Soziales und Tourismus, wird sich dieser zusätzlichen Aufgabe zunächst mit dem vorhandenen Personal stellen. Ob dies neben den laufenden Aufgaben durchführbar ist, werden die nächsten Monate zeigen. Zwischen dem Gemeinde- und Städtebund Thüringen und dem zuständigen Ministerium laufen derzeit Gespräche zur Festlegung der Aufwandserstattungen an die Kommunen. Wann und in welchem Umfang hierzu eine Finanzierung festgelegt werden kann, ist noch offen.
Pressestelle/Bürgermeister
Stadtverwaltung Bad Lobenstein/Bürgermeister