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Seit 01.11.2024 ist das Gesetz zur Selbstbestimmung (SBGG) in Kraft mit dem Ziel der Vereinheitlichung, Entbürokratisierung und selbstbestimmten Änderung der Geschlechtsidentität und der entsprechenden Anpassung der/des Vornamens in Kraft getreten.
Bevor eine solche Erklärung zur Änderung abgegeben werden kann, müssen Sie mindestens drei Monate im Voraus eine Anmeldung in dem Standesamt einreichen, in welchem Sie dann auch die Erklärung abgeben möchten (§ 4 SBGG).
Die Anmeldung und die schriftliche Erklärung erfolgt persönlich im Standesamt.
Geburtsurkunde, Eheurkunde, Personalausweis
Frau Linke
Postanschrift: Markt 1 / Dienstsitz: Leonberger Platz 2
07356 Bad Lobenstein
(036651) 77 119
(036651) 65 61 48