Ratsinformation
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Geschäftsreisende
Begleitpersonen von Schwerbehinderten
Erwerbsunfähige Kriegsgeschädigte
Hiermit bestätige ich, dass die vorliegende Abrechnung entsprechend der Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung) der Stadt Bad Lobenstein vorgenommen wurde. Die entsprechenden Unterlagen/ Meldescheine, aus denen sich die Zahlungspflicht ergibt, habe ich diesem Formular angefügt oder werde ich der Touristinformation Bad Lobenstein fristgerecht per E-Mail oder in Kopie zukommen lassen. Außerdem sind diese jederzeit bei mir einsehbar. Nach § 11 Abs.5 der Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages (Kurbeitragssatzung) der Stadt Bad Lobenstein, bin ich als Gastgeber verpflichtet, diese Meldung spätestens 10 Tage nach Ablauf eines Kalendervierteljahres in der Stadt Bad Lobenstein einzureichen und abzurechnen.
Sicherheitsabfrage
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Mit dem Absenden der Daten erkläre ich mich einverstanden, dass die von mir eingegebenen Daten zur weiteren Verarbeitung elektronisch gespeichert werden.