Der Jugendhilfeausschuss des Saale Orla Kreises hat in seiner Sitzung am 13.07.2022 den Bedarfsplan für die Kindertagesbetreuung im Saale-Orla-Kreis für 2022/23 beschlossen. § 20 ThürKigaG lautet: „… Der Bedarfsplan ist in den Gemeinden des Planungsgebietes öffentlich auszulegen.“ Um dieser Pflicht nachzukommen, finden Sie unter nachfolgendem Link den Bedarfsplan.
https://www.saale-orla-kreis.de/de/kindertagesstaettenbedarfsplan.html